FÖRDERMITTELBERATUNG

Fördermittelberatung für energetische Sanierungen in Hamburg und Umgebung

Wir prüfen, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen und begleiten Sie von der ersten Förderstrategie bis zu den erforderlichen Nachweisen.

Wann ist eine Fördermittelberatung sinnvoll?

  • Sie planen eine energetische Sanierung
  • mehrere Maßnahmen sollen miteinander kombiniert werden
  • Sie möchten BAFA-, KfW- oder IFB-Förderungen nutzen
  • Sie möchten wissen, welche Kosten förderfähig sind
  • Sie möchten vermeiden, dass Förderchancen durch falsche Reihenfolgen verloren gehen

Unsere Leistung umfasst

  • Prüfung geeigneter Förderprogramme
  • Einschätzung der Förderfähigkeit
  • Vergleich von BAFA, KfW und IFB Hamburg
  • Ermittlung förderfähiger Kosten
  • Abstimmung der Maßnahmen mit Förderbedingungen
  • Unterstützung bei technischen Nachweisen
  • Begleitung bis zur Antragstellung bzw. Umsetzung

Ablauf:

1.

Vorhaben prüfen

Wir klären Gebäude, Maßnahmen und geplante Investitionen.

2.

Förderstrategie entwickeln

Wir prüfen passende Programme und Kombinationsmöglichkeiten.

3.

Antrag vorbereiten

Wir erstellen bzw. begleiten erforderliche technische Nachweise.

4.

Umsetzung begleiten

Auf Wunsch unterstützen wir auch während der Sanierung und beim Verwendungsnachweis.

Fördermöglichkeiten rund um den iSFP

Wir prüfen die jeweils aktuellen BAFA-, KfW- und – in Hamburg – IFB-Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben.

Eine Förderstrategie lässt sich besonders sinnvoll mit einem individuellen Sanierungsfahrplan und einer anschließenden energetischen Baubegleitung verbinden.

Wir haben antworten

Häufige Fragen

Für energetische Sanierungen kommen je nach Maßnahme unterschiedliche Programme infrage. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen an Dach, Fassade und Fenstern, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, neue Heizsysteme sowie energetische Fachplanung und Baubegleitung. In Hamburg können zusätzlich Programme der IFB Hamburg interessant sein. Welche Förderung konkret passt, hängt vom Gebäude und der geplanten Maßnahme ab.

In der Regel ja. Bei IFB-Förderungen muss der Antrag grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden; bereits abgeschlossene Liefer- oder Leistungsverträge können als Vorhabenbeginn gelten. Bei der KfW-Heizungsförderung muss zwar vor Antragstellung ein Vertrag vorliegen, dieser muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten.

Für viele Fördermaßnahmen ja. Bei BAFA-Förderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außerhalb der Heizung und bestimmte Gebäudenetzmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben. Auch bei KfW-Förderungen können technische Bestätigungen durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich sein.

Ja, eine Kombination ist grundsätzlich möglich. Die IFB Hamburg weist ausdrücklich darauf hin, dass Förderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle mit Bundesprogrammen von BAFA oder KfW kombiniert werden können. Wichtig ist, dass dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die jeweiligen Fördergrenzen eingehalten werden.

Förderfähig sind nicht nur die eigentlichen energetischen Bauteile oder Anlagen. Je nach Programm können auch notwendige Nebenarbeiten, Umfeldmaßnahmen sowie Fachplanung und Baubegleitung berücksichtigt werden. Welche Kosten konkret anerkannt werden, hängt vom jeweiligen Förderprogramm und der Maßnahme ab.

Das hängt vom Umfang des Vorhabens ab. Eine reine Prüfung einzelner Fördermöglichkeiten ist deutlich weniger aufwendig als eine vollständige Förderstrategie mit technischen Nachweisen, Antragstellung und Baubegleitung. Nach einem kurzen Erstgespräch können wir den benötigten Leistungsumfang einschätzen und Ihnen ein konkretes Angebot erstellen.

Hinweis: Förderbedingungen und Programme können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien.

Sie möchten wissen, welche Förderung für Ihr Vorhaben möglich ist?